30. Juni 2008
Der Versand von Newslettern als Bestandteil des E-Mail-Marketings und zur Erhöhung der Kundenbindung ist aus dem Mediamix nicht mehr wegzudenken. Einige Argumente sprechen dafür:
- kurze Vorlaufzeiten
- niedrige Kosten
- überdurchschnittlich hohe Responsequoten
Mit Hilfe von E-Mail-Marketing realisieren Unternehmen schnell Verkäufe an Bestandskunden. Noch wichtiger aber ist die Tatsache, dass sie mit dem regelmäßigen Versand von Newslettern auch langfristige Geschäftsbeziehungen mit Stammkunden aufbauen und pflegen. Gerade bei kleineren Unternehmen ist dies einer der entscheidenden Faktoren für den Geschäftserfolg.
Obwohl E-Mail-Marketing viele Vorteile bietet, setzen Unternehmen dieses Instrument gar nicht oder nur so ein, dass sie die Möglichkeiten nicht in vollem Umfang ausschöpfen.
korst crossmedia erstellt Newsletter im Corporate Design, übernimmt die redaktionelle Ausarbeitung und bietet den Versand einschließlich der Nachbearbeitung der Rückläufer an. Alternativ unterstützen wir unsere Kunden bei der Auswahl und Installation der entsprechenden Software, so dass das Handling anschließend in selbständig erfolgen kann.
Allgemeine Hinweise zum Newsletterversand
In Deutschland, Österreich und in der Schweiz gelten unterschiedliche Vorschriften bei der Versendung von E-Mails zu Marketingzwecken. Generell lässt sich sagen, dass die Flut unerwünschter kommerzieller E-Mails, Spam genannt, zu einem wachsenden Problem für Unternehmen und Privatpersonen wird und die gesetzlichen Regelungen zunehmend strenger werden.
An folgende Grundregeln sollten Sie sich auf jeden Fall halten:
- Schicken Sie E-Mails nur an Kunden, die dem Erhalt zugestimmt haben.
- Geben Sie stets am Ende der Mail Ihre postalische Adresse an. Fügen Sie beispielsweise einen Satz wie „Absender: Firmenname, Musterstraße 1, 12345 Muster“ ein.
- Informieren Sie die Empfänger darüber, wie sie sich aus Ihrer E-Mail-
Liste austragen können (das ist das so genannte Opt-out).
Fügen Sie dazu beispielsweise einen ähnlichen Absatz wie den folgenden ein: Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie (oder jemand, der Ihre E-Mail- Adresse verwendet hat) sich als Newsletter-Abonnent in unsere Liste eingetragen haben. Wenn Sie unseren monatlichen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, antworten Sie bitte auf diese Mail und schreiben Sie in die Betreffzeile das Wort „Abbestellen“.
Informieren Sie sich über die in Ihrem Land gültigen Regelungen. In Deutschland zum Beispiel beim Bundeswirtschaftsministerium, in Österreich bei den Wirtschaftskammern, und in der Schweiz beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
In Deutschland und Österreich bildet die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2000 "Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr" die Grundlage für die gesetzlichen Regelungen.
In den USA ist seit 2003 das Gesetz "Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act of 2003" (CAN-SPAM Act) in Kraft, das die Spam-Flut eindämmen soll.

